Gut zu wissen
Hinweise
Abgaben zur Künstlersozialkasse
Wenn Sie als Unternehmen regelmäßig selbstständige Künstler oder Publizisten beauftragen, sind Sie verpflichtet, Beiträge an die Künstlersozialkasse zu zahlen. Der Begriff des Künstlers und Publizisten ist dabei weit gefasst, unter anderem zählen zum Beispiel Presseagenturen, Verlage, Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Agenturen für Öffentlichkeitsarbeit und auch Werbeagenturen wie Wurzelwerk dazu. Für eine Abgabepflicht ist es übrigens vollkommen unerheblich, ob der beauftragte Künstler in der KSK versichert ist oder nicht.
Mehr Informationen erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater oder auf der Website der Künstlersozialkasse.
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Agentur-Pitches – Quo vadis, Kreativbranche?
Als Kreativagentur haben wir einen hohen Eigenanspruch. Gute Ideen, smarte Konzepte, pfiffige Texte und gelungene Designs – das kostet Zeit, Herzblut, viel Eifer und nicht selten auch einige Nachtschichten. Das tun wir gern, denn schließlich macht genau das Wurzelwerk aus: eine kompromisslose Leidenschaft zur Kreativität und der Anspruch, immer unser Bestes zu geben. Und was noch? Die zwischenmenschliche Komponente und ein reger Austausch mit unseren Weggefährten, damit jedes Projekt allen Beteiligten Spaß macht.
Nun verirrt sich so manch' interessanter Typus in die Kreativbranche, der sich einen optimalen Projektverlauf wie folgt vorstellt. Angefragte Agenturen für das Projekt: 15 Stück. Teilnahmevoraussetzung: Kostenlose Arbeitsproben für besagtes Projekt. Pitch-Honorar: Nee. Ein persönliches Kennenlernen vorab: nope. Kann man machen. Muss man aber nicht. Im Wurzelwerk entspricht dieses Vorgehen zumindest nicht unserem Verständnis einer Kommunikation auf Augenhöhe.
Lange Rede kurzer Sinn: Gern können Sie uns Ihre Pitch-Anfrage senden. Wir haben im Gegensatz zu einigen Kollegen glücklicherweise viele gute Erfahrungen mit fairen Wettbewerben gemacht. Und jeder Pitch ist anders. Erwarten Sie jedoch kostenlose Konzepte, Texte oder Designs, sind wir nicht die richtige Agentur für Sie (Arbeitsproben finden Sie übrigens in unseren "Case Studies"). Suchen Sie ein "Vergleichsangebot", das Sie neben 20 weiteren Angeboten auf Ihrem Schreibtisch platzieren möchten, sind wir leider auch nicht die Richtigen für Sie.
Abgaben zur Künstlersozialkasse
Wenn Sie als Unternehmen regelmäßig selbstständige Künstler oder Publizisten beauftragen, sind Sie verpflichtet, Beiträge an die Künstlersozialkasse zu zahlen. Der Begriff des Künstlers und Publizisten ist dabei weit gefasst, unter anderem zählen zum Beispiel Presseagenturen, Verlage, Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Agenturen für Öffentlichkeitsarbeit und auch Werbeagenturen wie Wurzelwerk dazu. Für eine Abgabepflicht ist es übrigens vollkommen unerheblich, ob der beauftragte Künstler in der KSK versichert ist oder nicht.
Mehr Informationen erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater oder auf der Website der Künstlersozialkasse.